Artikel 9: Das Remis (die unentschiedene Partie)
Absatz 1
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a) | Ein Spieler, der remis anbieten möchte, tut dies, nachdem er einen Zug auf dem Schachbrett |
ausgeführt und bevor er seine Uhr angehalten und die seines Gegners in Gang gesetzt hat. Ein | |
Remisangebot zu einer beliebigen anderen Zeit ist zwar gültig, aber Artikel 12.5 muss | |
berücksichtigt werden. An das Angebot können keine Bedingungen geknüpft werden. In beiden | |
Fällen kann das Remisangebot nicht zurückgezogen werden und bleibt gültig, bis es der | |
Gegner annimmt, mündlich ablehnt, ablehnt durch Berühren einer Figur in der Absicht, diese zu | |
ziehen oder zu schlagen, oder die Partie auf andere Weise beendet wird. | |
b) | Das Remisangebot wird von jedem Spieler mit einem Symbol (siehe Anhang E) auf dem |
Partieformular notiert. |
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c) | Ein Antrag auf remis gemäss Artikel 9.2, 9.3 oder 10.2 wird als Remisangebot betrachtet. |
Absatz 2
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Die Partie ist
remis aufgrund eines korrekten Antrages des Spielers, der am Zuge ist
zu dem
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Zeitpunkt, da
dieselbe Stellung mindestens zum dritten Mal (nicht notwendigerweise durch
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Zugswiederholung
in direkter Folge)
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a) | sogleich entstehen wird, falls er als erstes seinen Zug auf sein Partieformular schreibt und |
dem Schiedsrichter seine Absicht erklärt, diesen Zug ausführen zu wollen, oder | |
b) |
soeben entstanden ist. |
Stellungen unter
a) und b) gelten als gleich, wenn der gleiche Spieler am Zuge ist, Figuren
der gleichen
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Art und Farbe
die gleichen Felder besetzen und die Zugmöglichkeiten aller Figuren beider
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Spieler gleich
sind. Stellungen sind nicht gleich, wenn ein Bauer, der en passant geschlagen
werden
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konnte, nicht
mehr geschlagen werden kann, oder wenn das Recht zu rochieren vorübergehend
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oder endgültig
geändert hat.
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Absatz 3
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Die Partie ist
remis aufgrund eines korrekten Antrages des Spielers, der am Zuge ist,
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a) | falls er einen Zug auf sein Partieformular schreibt und dem Schiedsrichter seine Absicht erklärt, |
diesen Zug ausführen zu wollen mit dem Ergebnis, dass dann die letzten 50 aufeinanderfolgenden | |
Züge eines jeden Spielers gemacht worden seien, ohne dass ein Bauer gezogen oder eine Figur | |
geschlagen worden wäre, oder | |
b) | falls die letzten 50 aufeinanderfolgenden Züge eines jeden Spielers geschehen sind, ohne dass |
ein Bauer gezogen oder eine Figur geschlagen worden wäre. | |
Absatz 4
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Wenn ein Spieler
einen Zug macht, ohne gemäss Artikel 9.2 oder 9.3 remis beansprucht zu
haben,
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verliert er
für diesen Zug das Recht dazu.
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Absatz 5
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Wenn ein Spieler
gemäss Artikel 9.2 oder 9.3 remis beansprucht, muss er sofort beide Uhren
anhalten. Er
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ist nicht berechtigt,
seinen Antrag zurückzuziehen.
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a) | Erweist sich der Anspruch als berechtigt, ist die Partie sofort remis. |
b) | Erweist sich der Anspruch als nicht berechtigt, fügt der Schiedsrichter drei Minuten zur |
restlichen Bedenkzeit des Gegners hinzu. Ausserdem zieht der Schiedsrichter dem Antragsteller, | |
falls dieser noch mehr als zwei Minuten auf seiner Uhr hat, die Hälfte seiner Restbedenkzeit, | |
höchstens aber drei Minuten, ab. Falls der Antragsteller weniger als zwei Minuten, aber mehr als | |
eine übrig hat, wird seine Restbedenkzeit auf eine Minute gestellt. Falls der Antragsteller weniger | |
als eine Minute übrig hat, nimmt der Schiedsrichter keine Änderung an seiner Uhr vor. Dann wird | |
die Partie fortgesetzt und der angekündigte Zug muss ausgeführt werden. | |
Absatz 6
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Die Partie ist
remis, sobald eine Stellung entstanden ist, aus welcher ein Matt durch
keine erdenkliche
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Folge von regelgemässen
Zügen, selbst bei ungeschicktestem Spiel, erreichbar ist. Damit ist
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die Partie
sofort beendet.
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