Artikel 9: Das Remis (die unentschiedene Partie)

Absatz 1
a) Ein Spieler, der remis anbieten möchte, tut dies, nachdem er einen Zug auf dem Schachbrett
ausgeführt und bevor er seine Uhr angehalten und die seines Gegners in Gang gesetzt hat. Ein
Remisangebot zu einer beliebigen anderen Zeit ist zwar gültig, aber Artikel 12.5 muss
berücksichtigt werden. An das Angebot können keine Bedingungen geknüpft werden. In beiden
Fällen kann das Remisangebot nicht zurückgezogen werden und bleibt gültig, bis es der
Gegner annimmt, mündlich ablehnt, ablehnt durch Berühren einer Figur in der Absicht, diese zu
ziehen oder zu schlagen, oder die Partie auf andere Weise beendet wird.
b) Das Remisangebot wird von jedem Spieler mit einem Symbol (siehe Anhang E) auf dem

 Partieformular notiert.

c) Ein Antrag auf remis gemäss Artikel 9.2, 9.3 oder 10.2 wird als Remisangebot betrachtet.
 
Absatz 2
Die Partie ist remis aufgrund eines korrekten Antrages des Spielers, der am Zuge ist zu dem
Zeitpunkt, da dieselbe Stellung mindestens zum dritten Mal (nicht notwendigerweise durch
Zugswiederholung in direkter Folge)
 a) sogleich entstehen wird, falls er als erstes seinen Zug auf sein Partieformular schreibt und
dem Schiedsrichter seine Absicht erklärt, diesen Zug ausführen zu wollen, oder
b)

soeben entstanden ist.

Stellungen unter a) und b) gelten als gleich, wenn der gleiche Spieler am Zuge ist, Figuren der gleichen
Art und Farbe die gleichen Felder besetzen und die Zugmöglichkeiten aller Figuren beider
Spieler gleich sind. Stellungen sind nicht gleich, wenn ein Bauer, der en passant geschlagen werden
konnte, nicht mehr geschlagen werden kann, oder wenn das Recht zu rochieren vorübergehend
oder endgültig geändert hat.
 
Absatz 3
Die Partie ist remis aufgrund eines korrekten Antrages des Spielers, der am Zuge ist,
a) falls er einen Zug auf sein Partieformular schreibt und dem Schiedsrichter seine Absicht erklärt,
diesen Zug ausführen zu wollen mit dem Ergebnis, dass dann die letzten 50 aufeinanderfolgenden
Züge eines jeden Spielers gemacht worden seien, ohne dass ein Bauer gezogen oder eine Figur
geschlagen worden wäre, oder
  b) falls die letzten 50 aufeinanderfolgenden Züge eines jeden Spielers geschehen sind, ohne dass
ein Bauer gezogen oder eine Figur geschlagen worden wäre.
 
Absatz 4
Wenn ein Spieler einen Zug macht, ohne gemäss Artikel 9.2 oder 9.3 remis beansprucht zu haben,
verliert er für diesen Zug das Recht dazu.
 
Absatz 5
Wenn ein Spieler gemäss Artikel 9.2 oder 9.3 remis beansprucht, muss er sofort beide Uhren anhalten. Er
ist nicht berechtigt, seinen Antrag zurückzuziehen.
a) Erweist sich der Anspruch als berechtigt, ist die Partie sofort remis.
b) Erweist sich der Anspruch als nicht berechtigt, fügt der Schiedsrichter drei Minuten zur
 restlichen Bedenkzeit des Gegners hinzu. Ausserdem zieht der Schiedsrichter dem Antragsteller,
 falls dieser noch mehr als zwei Minuten auf seiner Uhr hat, die Hälfte seiner Restbedenkzeit,
 höchstens aber drei Minuten, ab. Falls der Antragsteller weniger als zwei Minuten, aber mehr als
 eine übrig hat, wird seine Restbedenkzeit auf eine Minute gestellt. Falls der Antragsteller weniger
 als eine Minute übrig hat, nimmt der Schiedsrichter keine Änderung an seiner Uhr vor. Dann wird
die Partie fortgesetzt und der angekündigte Zug muss ausgeführt werden.
 
Absatz 6
Die Partie ist remis, sobald eine Stellung entstanden ist, aus welcher ein Matt durch keine erdenkliche
Folge von regelgemässen Zügen, selbst bei ungeschicktestem Spiel, erreichbar ist. Damit ist
die Partie sofort beendet.