Artikel 6:  Die Schachuhr

Absatz 1
Eine "Schachuhr" ist eine Uhr mit zwei Zeitanzeigen, die so miteinander verbunden sind, dass zu gleicher
Zeit nur eine von ihnen laufen kann."Uhr" bedeutet in den Schachregeln jeweils eine der beiden
Zeitanzeigen. Das Fallen des "Fallblättchens" bedeutet, dass die einem Spieler zugewiesene Zeit
aufgebraucht worden ist.
 
Absatz 2
a) Wenn eine Schachuhr benutzt wird, muss jeder Spieler eine Mindestzahl von Zügen oder
alle Züge in einer bestimmten Zeitperiode ausführen, und/oder es darf ihm pro Zug eine
zusätzliche Bedenkzeit zugeteilt werden. All dies muss im voraus im Detail angegeben werden.
b)

Die Zeit, die ein Spieler in der einen Zeitperiode gespart hat, wird ihm für die nächste Periode

 zu seiner  verfügbaren Zeit hinzugerechnet, ausser im Aufschub-Modus.Im Aufschub-Modus
wird beiden Spielern eine "Reservezeit" zugewiesen. Ausserdem erhält jeder Spieler pro Zug
 Zugzeit ein. Vorausgesetzt, dass der Spieler seine Uhr vor Ablauf der Zugzeit anhält, ändert
die Reservezeit nicht, unabhängig vom Teil der Zugzeit, der verbraucht  worden ist.
   
Absatz 3
Jede Zeitanzeige hat ein "Fallblättchen". Unmittelbar nach dem Fallen eines Fallblättchens müssen die
Erfordernisse von Artikel 6.2 a) überprüft werden.
 
Absatz 4
Der Schiedsrichter entscheidet vor Partiebginn, wo die Schachuhr zu stehen kommt.
 
 
Absatz 5
Zu dem für den Partiebeginn festgesetzten Zeitpunkt wird die Uhr des Spielers mit den weissen
Figuren in Gang gesetzt.
 
Absatz 6
Falls zu Beginn keiner der Spieler anwesend ist, verliert der Spieler mit den weissen Figuren die
gesamte Zeit bis zu seinem Eintreffen, es sei denn, das Turnierreglement sehe etwas
anderes vor oder der Schiedsrichter entscheidet anders.
 
Absatz 7
Jeder Spieler, der mehr als eine Stunde nach dem angesetzten Spielbeginn am Schachbrett eintrifft,
verliert die Partie, es sei denn, das Turnierreglement sehe etwas anderes vor oder der
Schiedsrichter entscheide anders.
 
Absatz 8
a) Während der Partie hält jeder Spieler, nachdem er seinen Zug auf dem Schachbrett ausgeführt
hat, seine eigene Uhr an und setzt die seines Gegners in Gang. Einem Spieler muss es immer
ermöglicht werden, seine Uhr anzuhalten. Sein Zug gilt nicht als vollständig abgeschlossen, solange
er das nicht getan hat, es sei denn, der ausgeführte Zug habe die Partie beendet (siehe Artikel 5.1
und 5.2). Die Zeit zwischen der Ausführung des Zuges auf dem Schachbrett und dem Anhalten der
eigenen und in Gangsetzen der gegnerischen Uhr gilt als Teil der Bedenkzeit des betreffenden Spielers.
b) Ein Spieler muss seine Uhr mit der gleichen Hand anhalten, mit der er seinen Zug gemacht hat.
 Einem Spieler ist es verboten, seinen Finger auf oder über dem Knopf zu behalten.
c) Die Spieler müssen die Schachuhr anständig behandeln. Es ist verboten, auf sie draufzuhauen,
sie hochzuheben oder umzuwerfen. Unangemessenes Umgehen mit der Uhr wird gemäss
Artikel 13.4 bestraft.
 
Absatz 9
Das Fallblättchen gilt als gefallen, wenn der Schiedsrichter dies festgestellt oder einer der Spieler
zu Recht darauf hingewiesen hat.
 
Absatz 10
Ausser in den Fällen, die durch den Artikel 5.1 oder einen der Artikel 5.2 a), b) oder c) erfasst werden,
gilt, dass ein Spieler seine Partie verloren hat, wenn er die vorgeschriebene Anzahl von Zügen in
der zugewiesenen Zeit nicht vollständig ausgeführt hat. Die Partie ist jedoch remis, wenn eine Stellung
erreicht worden ist, aus der heraus es dem Gegner nicht möglich ist, den Spieler durch irgendeine
Folge von regelgemässen Zügen, selbst bei ungeschicktestem Gegenspiel, matt zu setzen.
 
Absatz 11
Jede Anzeige auf den Uhren ist bindend, sofern kein offensichtlicher Mangel vorliegt. Eine Schachuhr
mit einem offensichtlichen Mangel muss ersetzt werden. Der Schiedsrichter bestimmt nach bestem
Ermessen, auf welche Zeiten die Ersatzuhr zu stellen ist.
 
Absatz 12
Wenn beide Fallblättchen gefallen sind, aber nicht nachweisbar ist, welches zuerst, wird die Partie fortgesetzt.
 
Absatz 13
a) Wenn die Partie unterbrochen werden muss, werden die Uhren vom Schiedsrichter angehalten.
b) Ein Spieler darf die Uhren nur anhalten, um den Schiedsrichter zu Hilfe zu rufen, z.B. wenn
ein Bauer  umgewandelt wird und die gewünschte Figur nicht zur Hand ist.
 
Absatz 14
Wenn die Figuren infolge eines Regelverstosses oder aus anderen Gründen in eine vorangegangene
Stellung zurückversetzt werden müssen, bestimmt der Schiedsrichter nach bestem Ermessen, auf
welche Zeiten die Uhren zu stellen sind. Er berichtigt auch, falls nötig, den Zugzähler der Uhr.
 
Absatz 15
Projektionsleinwände, Bildschirme oder Demonstrationsbretter, welche die aktuelle Stellung
auf dem Schachbrett, die Züge und die Anzahl der gespielten Züge zeigen, sowie die Uhren,
die auch die Zügezahl anzeigen, sind im Turniersaal erlaubt. Jedoch darf ein Spieler einen

Antrag nicht auf Angaben stützen, die ihm auf diese Weise vermittelt worden sind.