Artikel 6: Die Schachuhr
Absatz 1
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Eine "Schachuhr"
ist eine Uhr mit zwei Zeitanzeigen, die so miteinander verbunden sind,
dass zu gleicher
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Zeit nur eine
von ihnen laufen kann."Uhr" bedeutet in den Schachregeln jeweils eine
der beiden
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Zeitanzeigen.
Das Fallen des "Fallblättchens" bedeutet, dass die einem Spieler zugewiesene
Zeit
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aufgebraucht
worden ist.
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Absatz 2
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a) | Wenn eine Schachuhr benutzt wird, muss jeder Spieler eine Mindestzahl von Zügen oder |
alle Züge in einer bestimmten Zeitperiode ausführen, und/oder es darf ihm pro Zug eine | |
zusätzliche Bedenkzeit zugeteilt werden. All dies muss im voraus im Detail angegeben werden. | |
b) |
Die Zeit, die ein Spieler in der einen Zeitperiode gespart hat, wird ihm für die nächste Periode |
zu seiner verfügbaren Zeit hinzugerechnet, ausser im Aufschub-Modus.Im Aufschub-Modus | |
wird beiden Spielern eine "Reservezeit" zugewiesen. Ausserdem erhält jeder Spieler pro Zug | |
Zugzeit ein. Vorausgesetzt, dass der Spieler seine Uhr vor Ablauf der Zugzeit anhält, ändert | |
die Reservezeit nicht, unabhängig vom Teil der Zugzeit, der verbraucht worden ist. | |
Absatz 3
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Jede Zeitanzeige
hat ein "Fallblättchen". Unmittelbar nach dem Fallen eines Fallblättchens
müssen die
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Erfordernisse
von Artikel 6.2 a) überprüft werden.
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Absatz 4
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Der Schiedsrichter
entscheidet vor Partiebginn, wo die Schachuhr zu stehen kommt.
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Absatz 5
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Zu dem für den
Partiebeginn festgesetzten Zeitpunkt wird die Uhr des Spielers mit den
weissen
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Figuren in
Gang gesetzt.
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Absatz 6
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Falls zu Beginn
keiner der Spieler anwesend ist, verliert der Spieler mit den weissen
Figuren die
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gesamte Zeit
bis zu seinem Eintreffen, es sei denn, das Turnierreglement sehe etwas
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anderes vor
oder der Schiedsrichter entscheidet anders.
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Absatz 7
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Jeder Spieler,
der mehr als eine Stunde nach dem angesetzten Spielbeginn am Schachbrett
eintrifft,
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verliert die
Partie, es sei denn, das Turnierreglement sehe etwas anderes vor oder
der
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Schiedsrichter
entscheide anders.
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Absatz 8
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a) | Während der Partie hält jeder Spieler, nachdem er seinen Zug auf dem Schachbrett ausgeführt |
hat, seine eigene Uhr an und setzt die seines Gegners in Gang. Einem Spieler muss es immer | |
ermöglicht werden, seine Uhr anzuhalten. Sein Zug gilt nicht als vollständig abgeschlossen, solange | |
er das nicht getan hat, es sei denn, der ausgeführte Zug habe die Partie beendet (siehe Artikel 5.1 | |
und 5.2). Die Zeit zwischen der Ausführung des Zuges auf dem Schachbrett und dem Anhalten der | |
eigenen und in Gangsetzen der gegnerischen Uhr gilt als Teil der Bedenkzeit des betreffenden Spielers. | |
b) | Ein Spieler muss seine Uhr mit der gleichen Hand anhalten, mit der er seinen Zug gemacht hat. |
Einem Spieler ist es verboten, seinen Finger auf oder über dem Knopf zu behalten. | |
c) | Die Spieler müssen die Schachuhr anständig behandeln. Es ist verboten, auf sie draufzuhauen, |
sie hochzuheben oder umzuwerfen. Unangemessenes Umgehen mit der Uhr wird gemäss | |
Artikel 13.4 bestraft. | |
Absatz 9
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Das Fallblättchen
gilt als gefallen, wenn der Schiedsrichter dies festgestellt oder einer
der Spieler
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zu Recht darauf
hingewiesen hat.
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Absatz 10
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Ausser in den
Fällen, die durch den Artikel 5.1 oder einen der Artikel 5.2 a), b) oder
c) erfasst werden,
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gilt, dass ein
Spieler seine Partie verloren hat, wenn er die vorgeschriebene Anzahl
von Zügen in
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der zugewiesenen
Zeit nicht vollständig ausgeführt hat. Die Partie ist jedoch remis, wenn
eine Stellung
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erreicht worden
ist, aus der heraus es dem Gegner nicht möglich ist, den Spieler durch
irgendeine
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Folge von regelgemässen
Zügen, selbst bei ungeschicktestem Gegenspiel, matt zu setzen.
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Absatz 11
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Jede Anzeige
auf den Uhren ist bindend, sofern kein offensichtlicher Mangel vorliegt.
Eine Schachuhr
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mit einem offensichtlichen
Mangel muss ersetzt werden. Der Schiedsrichter bestimmt nach bestem
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Ermessen, auf
welche Zeiten die Ersatzuhr zu stellen ist.
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Absatz 12
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Wenn beide Fallblättchen
gefallen sind, aber nicht nachweisbar ist, welches zuerst, wird die Partie
fortgesetzt.
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Absatz 13
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a) | Wenn die Partie unterbrochen werden muss, werden die Uhren vom Schiedsrichter angehalten. |
b) | Ein Spieler darf die Uhren nur anhalten, um den Schiedsrichter zu Hilfe zu rufen, z.B. wenn |
ein Bauer umgewandelt wird und die gewünschte Figur nicht zur Hand ist. | |
Absatz 14
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Wenn die Figuren
infolge eines Regelverstosses oder aus anderen Gründen in eine vorangegangene
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Stellung zurückversetzt
werden müssen, bestimmt der Schiedsrichter nach bestem Ermessen, auf
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welche Zeiten
die Uhren zu stellen sind. Er berichtigt auch, falls nötig, den Zugzähler
der Uhr.
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Absatz 15
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Projektionsleinwände,
Bildschirme oder Demonstrationsbretter, welche die aktuelle Stellung
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auf dem Schachbrett,
die Züge und die Anzahl der gespielten Züge zeigen, sowie die Uhren,
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die auch die
Zügezahl anzeigen, sind im Turniersaal erlaubt. Jedoch darf ein Spieler
einen
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Antrag nicht auf Angaben stützen, die ihm auf diese Weise vermittelt worden sind. |