Artikel 5: Die Beendigung der Partie
Absatz 1
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a) | Die Partie ist von dem Spieler gewonnen, der den gegnerischen König mattgesetzt hat. |
Damit ist die Partie sofort beendet, vorausgesetzt, dass der Zug, der die Mattstellung | |
herbeigeführt hat, regelgemäss war. | |
b) | Die Partie ist von dem Spieler gewonnen, dessen Gegner erklärt, dass er aufgebe. Damit ist |
die Partie sofort beendet. | |
Absatz 2
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a) | Die Partie ist remis (unentschieden), wenn der Spieler, der am Zuge ist, keinen regelgemässen |
Zug zur Verfügung hat und sein König nicht im Schach steht. Eine solche Stellung heisst | |
"Pattstellung". Damit ist die Partie sofort beendet, vorausgesetzt, dass der Zug, der die | |
Pattstellung herbeigeführt hat, regelgemäss war. | |
b) | Die Partie ist remis, sobald eine Stellung entstanden ist, in welcher keiner der Spieler den |
gegnerischen König mit irgendeiner Folge von regelgemässen Zügen mattsetzen kann. | |
Eine solche Stellung heisst "tote Stellung". Damit ist die Partie sofort beendet, vorausgesetzt, | |
dass der Zug, der die Stellung herbeigeführt hat, regelgemäss war. | |
c) | Die Partie ist remis durch eine von den beiden Spielern während der Partie getroffene |
Übereinkunft. Damit ist die Partie sofort beendet (siehe Artikel 9.1). | |
d) | Die Partie darf remis gegeben werden, falls irgendeine identische Stellung mindestens zum |
dritten Mal auf dem Schachbrett entstanden ist oder sogleich entstehen wird (siehe Artikel 9.2). | |
e) | Die Partie darf remis gegeben werden, falls die letzten 50 aufeinander-folgenden Züge von |
jedem Spieler gemacht worden sind, ohne dass irgendein Bauer gezogen oder irgendein | |
Figur geschlagen worden wäre (siehe Artikel 9.3). |