Artikel 5:  Die Beendigung der Partie

Absatz 1
a) Die Partie ist von dem Spieler gewonnen, der den gegnerischen König mattgesetzt hat.
Damit ist die Partie sofort beendet, vorausgesetzt, dass der Zug, der die Mattstellung
herbeigeführt hat, regelgemäss war.
b) Die Partie ist von dem Spieler gewonnen, dessen Gegner erklärt, dass er aufgebe. Damit ist
die Partie sofort beendet.
   
Absatz 2
a) Die Partie ist remis (unentschieden), wenn der Spieler, der am Zuge ist, keinen regelgemässen
Zug zur Verfügung hat und sein König nicht im Schach steht. Eine solche Stellung heisst
"Pattstellung". Damit ist die Partie sofort beendet, vorausgesetzt, dass der Zug, der die
Pattstellung herbeigeführt hat, regelgemäss war.
b) Die Partie ist remis, sobald eine Stellung entstanden ist, in welcher keiner der Spieler den
gegnerischen König mit irgendeiner Folge von regelgemässen Zügen mattsetzen kann.
Eine solche Stellung heisst "tote Stellung".  Damit ist die Partie sofort beendet, vorausgesetzt,
dass der Zug, der die Stellung herbeigeführt hat, regelgemäss war.
c) Die Partie ist remis durch eine von den beiden Spielern während der Partie getroffene
Übereinkunft. Damit ist die Partie sofort beendet (siehe Artikel 9.1).
d) Die Partie darf remis gegeben werden, falls irgendeine identische Stellung mindestens zum
dritten Mal auf dem Schachbrett entstanden ist oder sogleich entstehen wird (siehe Artikel 9.2).
e) Die Partie darf remis gegeben werden, falls die letzten 50 aufeinander-folgenden Züge von
jedem Spieler gemacht worden sind, ohne dass irgendein Bauer gezogen oder irgendein
Figur geschlagen worden wäre (siehe Artikel 9.3).