Artikel 4: Die Ausführung der Züge
Absatz
1
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Jeder Zug muss mit
einer Hand allein ausgeführt werden.
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Absatz 2
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Vorausgesetzt, dass er seine Absicht im voraus bekannt gibt (z.B. durch die Ankündigung "j'adoube" |
oder "ich korrigiere"),
darf der Spieler, der am Zuge ist, eine oder mehrere Figuren auf
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ihren Feldern
zurechtrücken.
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Absatz 3
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Berührt der
Spieler, der am Zuge ist, den Fall von Artikel 4.2 ausgenommen, absichtlich
auf
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dem Schachbrett
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a) | eine oder mehrere eigene Figuren, muss er die zuerst berührte Figur ziehen, die gezogen |
werden kann, oder | |
b) | eine oder mehrere gegnerische Figuren, muss er die zuerst berührte Figur schlagen, die |
geschlagen werden kann, oder | |
c) | je eine Figur beider Farben, muss er die gegnerische Figur mit seiner Figur schlagen oder, |
falls dies regelwidrig ist, die erste berührte Figur, die gezogen oder geschlagen werden kann, | |
ziehen oder schlagen. Falls nicht eindeutig feststeht, ob die eigene Figur oder die | |
gegnerische zuerst berührt worden ist, gilt die eigene als die zuerst berührte Figur. | |
Absatz 4
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Wenn ein Spieler
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a) | absichtlich seinen König und einen Turm berührt, muss er auf dieser Seite rochieren, falls |
die Regeln dies zulassen. | |
b) | absichtlich einen Turm und danach seinen König berührt, darf er mit diesem Turm in |
diesem Zug nicht rochieren, und der Fall wird durch Artikel 4.3 a) geregelt. | |
c) | in der Absicht zu rochieren, seinen König oder König und Turm zugleich berührt, die |
Rochade aber auf dieser Seite regelwidrig ist, muss er einen anderen regelgemässen | |
Königszug ausführen, der auch in der Rochade zur andern Seite bestehen kann. Falls | |
der König keinen regelgemässen Zug zur Verfügung hat, darf der Spieler einen | |
beliebigen regelgemässen Zug ausführen. |
Absatz 5
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Falls keine
der berührten Figuren gezogen oder geschlagen werden kann, darf der Spieler
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einen beliebigen
regelgemässen Zug ausführen.
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Absatz 6
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Ein Spieler
verliert sein Recht auf das Beanstanden eines Verstosses gegen irgendwelche
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Artikel der
vorliegenden Regeln durch seinen Gegner, sobald er selbst einmal absichtlich
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eine Figur
berührt hat.
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Absatz 7
Wenn in einem regelgemässen Zug oder Teil eines regelgemässen Zuges eine Figur auf einem Feld losgelassen worden ist, kann sie nicht mehr auf ein anderes Feld gezogen werden. Der Zug gilt als ausgeführt, wenn alle anwendbaren Anforderungen von Artikel 3 erfüllt worden sind.