Artikel 4:  Die Ausführung der Züge

Absatz 1
Jeder Zug muss mit einer Hand allein ausgeführt werden.
 
Absatz 2
Vorausgesetzt, dass er seine Absicht im voraus bekannt gibt (z.B. durch die Ankündigung "j'adoube"
oder "ich korrigiere"), darf der Spieler, der am Zuge ist, eine oder mehrere Figuren auf
ihren Feldern zurechtrücken.
 
Absatz 3
Berührt der Spieler, der am Zuge ist, den Fall von Artikel 4.2 ausgenommen, absichtlich auf
dem Schachbrett
a) eine oder mehrere eigene Figuren, muss er die zuerst berührte Figur ziehen, die gezogen
werden kann, oder
b) eine oder mehrere gegnerische Figuren, muss er die zuerst berührte Figur schlagen, die
geschlagen werden kann, oder
c) je eine Figur beider Farben, muss er die gegnerische Figur mit seiner Figur schlagen oder,
falls dies regelwidrig ist, die erste berührte Figur, die gezogen oder geschlagen werden kann,
ziehen oder schlagen. Falls nicht eindeutig feststeht, ob die eigene Figur oder die
gegnerische zuerst berührt worden ist, gilt die eigene als die zuerst berührte Figur.
   
Absatz 4
Wenn ein Spieler
a) absichtlich seinen König und einen Turm berührt, muss er auf dieser Seite rochieren, falls
die Regeln dies  zulassen.
b) absichtlich einen Turm und danach seinen König berührt, darf er mit diesem Turm in
diesem Zug nicht rochieren, und der Fall wird durch Artikel 4.3 a) geregelt.
c) in der Absicht zu rochieren, seinen König oder König und Turm zugleich berührt, die
Rochade aber auf dieser Seite regelwidrig ist, muss er einen anderen regelgemässen
Königszug ausführen, der auch in der Rochade zur andern Seite bestehen kann. Falls
der König keinen regelgemässen Zug zur Verfügung hat, darf der Spieler einen
beliebigen regelgemässen Zug ausführen.
 
Absatz 5
Falls keine der berührten Figuren gezogen oder geschlagen werden kann, darf der Spieler
einen beliebigen regelgemässen Zug ausführen.
 
Absatz 6
Ein Spieler verliert sein Recht auf das Beanstanden eines Verstosses gegen irgendwelche
Artikel der vorliegenden Regeln durch seinen Gegner, sobald er selbst einmal absichtlich
eine Figur berührt hat.

 

Absatz 7

Wenn in einem regelgemässen Zug oder Teil eines regelgemässen Zuges eine Figur auf einem Feld losgelassen worden ist, kann sie nicht mehr auf ein anderes Feld gezogen werden. Der Zug gilt als ausgeführt, wenn alle anwendbaren Anforderungen von Artikel 3 erfüllt worden sind.