Artikel 13: Der Aufgabenbereich des Schiedsrichters
Absatz 1
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Der Schiedsrichter
achtet auf striktes Einhalten der Schachregeln.
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Absatz 2
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Der Schiedsrichter
handelt im besten Interesse des Wettkampfes. Er soll dafür sorgen, dass
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durchgehend
gute Spielbedingungen herrschen und dass die Spieler nicht gestört werden.
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Er beaufsichtigt
den Ablauf des Wettkampfes.
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Absatz 3
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Der Schiedsrichter
beobachtet die Partien, besonders in der Zeitnotphase, setzt Entscheidungen,
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die er getroffen
hat, durch und verhängt in angebrachten Fällen Strafen über Spieler.
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Absatz 4
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Der Schiedsrichter
kann eine oder mehrere der folgenden Strafen verhängen:
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a) | eine Verwarnung, |
b) | eine Verlängerung der Restbedenkzeit des Gegners, |
c) | eine Kürzung der Restbedenkzeit des fehlbaren Spielers, |
d) | den Verlust der Partie, |
e) |
eine Kürzung der Punktzahl im Partieresultat der fehlbaren Partei, |
f) | eine Erhöhung der Punktzahl im Partieresultat des Gegners bis zu der in dieser Partie |
erreichbaren Höchstzahl, | |
g) |
den Ausschluss vom Turnier. |
Absatz 5
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Bei Störungen
aus der Umgebung darf der Schiedsrichter einem der Spieler oder auch beiden
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zusätzliche
Bedenkzeit gewähren.
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Absatz 6
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Der Schiedsrichter
darf nicht in eine Partie eingreifen, ausser in den Fällen, die in den
Schachregeln
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erwähnt sind.
Er gibt die Zahl der gespielten Züge nicht bekannt, ausser in Anwendung
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von Artikel
8.5 im Zeitpunkt, da mindestens einer der Spieler seine gesamte Bedenkzeit
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verbraucht hat.
Der Schiedsrichter unterlässt es, einem Spieler mitzuteilen, dass sein
Gegner
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einen Zug ausgeführt
habe.
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Absatz 7
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Zuschauer und
Spieler anderer Partien dürfen nicht über eine Partie reden oder sich
auf andere
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Weise einmischen.
Falls nötig darf der Schiedsrichter die Fehlbaren aus dem Turnierareal
weisen.
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