Artikel 12: Das Verhalten der Spieler
Absatz 1
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Ein Schachspieler
unternimmt nichts, was dem Ansehen des Schachspiels abträglich sein könnte.
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Absatz 2
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Während des
Spielverlaufs ist es den Spielern verboten, sich irgendwelche Notizen,
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Informationsquellen
oder Ratschläge zunutze zu machen oder auf einem andern Schachbrett
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zu analysieren.
Das Partieformular dient ausschliesslich zur Aufzeichnung der Züge, der
Zeitangaben
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auf den Uhren,
der Remisangebote und von Notizen über einen Antrag.
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Absatz 3
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Spieler, die
ihre Partie beendet haben, gelten als Zuschauer.
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Absatz 4
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Es ist den Spielern
nicht gestattet, das Turnierareal ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu
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verlassen. Das
Turnierareal ist begrenzt auf den Spielbereich, Toiletten, Verpflegungsbereiche
und
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Nebenräume für
Raucher, sowie auf allfällige weitere, vom Schiedsrichter bezeichnete
Bereiche. Dem
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Spieler, der
am Zug ist, ist es nicht gestattet, den Spielbereich ohne Erlaubnis des
Schiedsrichters zu verlassen.
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Absatz 5
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Es ist verboten,
den Gegner auf irgendwelche Art abzulenken oder zu stören. Dazu gehört
auch
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ungerechtfertigtes
Antragstellen oder Anbieten von remis.
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Absatz 6
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Ein Verstoss
gegen irgendeinen Teil der Artikel 12.1 bis 12.5 wird gemäss Artikel 13.4
bestraft.
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Absatz 7
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Andauernde Weigerung
eines Spielers, sich an die Schachregeln zu halten, wird mit Partieverlust
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bestraft. Die
vom Gegner erzielte Punktzahl wird vom Schiedsrichter bestimmt.
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Absatz 8
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Wenn sich beide
Spieler gemäss Artikel 12.7 schuldig machen, wird für beide das Spiel
für verloren erklärt.
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