Artikel 12:  Das Verhalten der Spieler

Absatz 1
Ein Schachspieler unternimmt nichts, was dem Ansehen des Schachspiels abträglich sein könnte.
 
Absatz 2
Während des Spielverlaufs ist es den Spielern verboten, sich irgendwelche Notizen,
Informationsquellen oder Ratschläge zunutze zu machen oder auf einem andern Schachbrett
zu analysieren. Das Partieformular dient ausschliesslich zur Aufzeichnung der Züge, der Zeitangaben
auf den Uhren, der Remisangebote und von Notizen über einen Antrag.
 
Absatz 3
Spieler, die ihre Partie beendet haben, gelten als Zuschauer.
 
Absatz 4
Es ist den Spielern nicht gestattet, das Turnierareal ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu
verlassen. Das Turnierareal ist begrenzt auf den Spielbereich, Toiletten, Verpflegungsbereiche und
Nebenräume für Raucher, sowie auf allfällige weitere, vom Schiedsrichter bezeichnete Bereiche. Dem
Spieler, der am Zug ist, ist es nicht gestattet, den Spielbereich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu verlassen.
 
Absatz 5
Es ist verboten, den Gegner auf irgendwelche Art abzulenken oder zu stören. Dazu gehört auch
ungerechtfertigtes Antragstellen oder Anbieten von remis.
 
Absatz 6
Ein Verstoss gegen irgendeinen Teil der Artikel 12.1 bis 12.5 wird gemäss Artikel 13.4 bestraft.
 
Absatz 7
Andauernde Weigerung eines Spielers, sich an die Schachregeln zu halten, wird mit Partieverlust
bestraft. Die vom Gegner erzielte Punktzahl wird vom Schiedsrichter bestimmt.
 
Absatz 8
Wenn sich beide Spieler gemäss Artikel 12.7 schuldig machen, wird für beide das Spiel für verloren erklärt.