Artikel 10: Endspurtphase

Absatz 1
Die "Endspurtphase" ist die letzte Phase in einer Partie, in welcher alle verbleibenden Züge in einer
begrenzten Zeit gemacht werden müssen.
 
Absatz 2
Wenn der Spieler, der am Zuge ist, weniger als zwei Minuten Restbedenkzeit hat, darf er, bevor sein
Fallblättchen gefallen ist, remis beantragen. Er hält die Uhren an und ruft den Schiedsrichter herbei.
a) Falls der Schiedsrichter damit einverstanden ist, dass der Gegner keine Anstrengungen unternehme,
die Partie mit normalen Mitteln zu gewinnen, oder dass die Partie mit normalen Mitteln
überhaupt nicht zu gewinnen sei, erklärt er die Partie für remis. Andernfalls schiebt er
seine Entscheidung hinaus oder lehnt den Antrag ab.
b) Falls der Schiedsrichter seine Entscheidung hinausschiebt, darf der Gegner mit zwei
zusätzlichen Minuten Bedenkzeit entschädigt werden, und die Partie wird fortgesetzt, wenn
möglich im Beisein des Schiedsrichters. Nachdem ein Fallblättchen gefallen ist, setzt der
Schiedsrichter das letztendlich gültige Resultat fest
c)

Falls der Schiedsrichter den Antrag abgelehnt hat, werden dem Gegner zwei zusätzliche Minuten

Bedenkzeit zugesprochen.
d) Der Entscheid des Schiedsrichters in Bezug auf 10.2 a), b) und c) ist endgültig.
   
Absatz 3
Wenn beide Fallblättchen gefallen sind und es nicht nachweisbar ist, welches das erste war, ist die Partie remis.