Artikel 10: Endspurtphase
Absatz
1
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Die
"Endspurtphase" ist die letzte Phase in einer Partie, in welcher alle
verbleibenden Züge in einer
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begrenzten
Zeit gemacht werden müssen.
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Absatz
2
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Wenn
der Spieler, der am Zuge ist, weniger als zwei Minuten Restbedenkzeit
hat, darf er, bevor sein
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Fallblättchen
gefallen ist, remis beantragen. Er hält die Uhren an und ruft den Schiedsrichter
herbei.
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a) | Falls der Schiedsrichter damit einverstanden ist, dass der Gegner keine Anstrengungen unternehme, |
die Partie mit normalen Mitteln zu gewinnen, oder dass die Partie mit normalen Mitteln | |
überhaupt nicht zu gewinnen sei, erklärt er die Partie für remis. Andernfalls schiebt er | |
seine Entscheidung hinaus oder lehnt den Antrag ab. | |
b) | Falls der Schiedsrichter seine Entscheidung hinausschiebt, darf der Gegner mit zwei |
zusätzlichen Minuten Bedenkzeit entschädigt werden, und die Partie wird fortgesetzt, wenn | |
möglich im Beisein des Schiedsrichters. Nachdem ein Fallblättchen gefallen ist, setzt der | |
Schiedsrichter das letztendlich gültige Resultat fest | |
c) |
Falls der Schiedsrichter den Antrag abgelehnt hat, werden dem Gegner zwei zusätzliche Minuten |
Bedenkzeit zugesprochen. | |
d) | Der Entscheid des Schiedsrichters in Bezug auf 10.2 a), b) und c) ist endgültig. |
Absatz
3
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Wenn
beide Fallblättchen gefallen sind und es nicht nachweisbar ist, welches
das erste war, ist die Partie remis.
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