Anhang F:  Wettkämpfe mit sehbehinderten Teilnehmern

Abschnitt 1
Die Veranstalter haben das Recht, die folgenden Regeln den örtlichen Umständen anzupassen. In
Wettkämpfen zwischen sehenden und sehbehinderten (gesetzlich blinden) Spielern kann jeder
der beiden Spieler die Benutzung von zwei Schachspielen verlangen. Der sehende Spieler
benutzt ein normales Spiel, der sehbehinderte Spieler ein speziell gefertigtes. Das speziell gefertigte
soll den folgenden Bestimmungen entsprechen:
a) Mindestgröße 20 x 20 Zentimeter
b) die schwarzen Felder sind erhaben
c) eine Sicherungsöffnung in jedem Feld
d) jede Figur hat einen Stift, der in die Sicherungsöffnungen passt
e) Figuren im Stauntonformat, die schwarzen Figuren sind besonders gekennzeichnet
 
Abscnitt 2
Es gelten die folgenden Regeln:
1. Die Züge müssen deutlich angesagt werden, vom Gegner wiederholt und von ihm auf seinem Brett
ausgeführt  werden. Um die Ansage so deutlich wie möglich zu machen, wird der Gebrauch
folgender Namen statt der Buchstaben vorgeschlagen. Die algebraische
Notation wird benutzt.
 A - Anna  B - Bella  C - Cäsar  D - David  E - Eva  F - Felix  G - Gustav H - Hector
Die Reihen von Weiß nach Schwarz werden mit den deutschen Nummern bezeichnet:
 1 - eins  2 - zwei  3 - drei  4 - vier  5 - fünf  6 - sechs  7 - sieben  8 - acht
Die Rochade wird mit den deutschen Bezeichnungen "Lange Rochade" und "Kurze Rochade"
angesagt. Die Figuren tragen folgende Namen: König, Dame, Turm, Läufer,
Springer, Bauer.
Wenn ein Bauer umgewandelt wird, muss der Spieler ansagen, welche Figur er wählt
2. Auf dem Brett des sehbehinderten Spielers zählt eine Figur als "berührt", wenn sie aus der
 Sicherungsöffnung genommen wurde.
3. Ein Zug gilt als ausgeführt wenn:
 a ) bei einem Schlagen die geschlagene Figur vom Brett des Spielers genommen worden ist, der zum
Zuge kommt.
 b) eine Figur in eine neue Sicherungsöffnung gesteckt wurde,
 c) der Zug angesagt wurde.
Erst dann darf die Uhr des Gegners in Gang gesetzt werden.
Für die Punkte 2 und 3 gelten für den sehenden Spieler die normalen Schachregeln.
4. Eine Spezialuhr für den schbehinderten Spieler ist zulässig. Sie hat die folgenden Eigenschaften:
 a) Ein Zifferblatt mit verstärkten Zeigern, mit einem erhabenen Punkt nach jeweils fünf
Minuten und mit zwei  erhabenen Punkten nach jeweils fünfzehn Minuten.
 b) Ein Fallblättchen, das leicht ertastet werden kann. Es ist darauf zu achten, dass das
Fallblättchen so angeordnet ist, dass der Spieler den Minutenzeiger während der
letzten fünf Minuten der Stunde ertasten kann.
5. Der sehbehinderte Spieler muss die Partie in Braille oder Langschrift notieren oder ein
Bandgerät benutzen.
 6. Ein Versprecher bei der Ansage der Züge muss sofort berichtigt werden, und zwar bevor die
Uhr des Gegners in Gang gesetzt wird.
7. Falls während des Spiels auf den beiden Brettern unterschiedliche Stellungen festgestellt werden,
müssen sie unter Mithilfe des Schiedsrichters und unter Benutzung der Aufzeichnungen
beider Spieler berichtigt werden. Wenn beide Aufzeichnungen übereinstimmen, muss der
Spieler, der den richtigen Zug aufgeschrieben, aber den falschen ausgeführt hat,
seine Brettstellung entsprechend den Aufzeichnungen berichtigen.
8. Wenn unterschiedliche Stellungen festgestellt werden und die Mitschriften nicht übereinstimmen,
werden die Züge bis zu dem Punkt zurückgenommen, an dem beide Mitschriften
übereinstimmen. Der Schiedsrichter berichtigt die Stellung der Uhren entsprechend.
9. Der sehbehinderte Spieler darf sich von einem Helfer unterstützen lassen, der einige oder sämtliche
der folgenden Pflichten übernimmt:
a) die Züge beider Spieler auf dem Brett des Gegners auszuführen,
b)
 die Züge beider Spieler anzusagen,
c)  die Mitschrift für den schbehinderten Spieler durchzuführen und die Uhr seines
Gegners in Gang zu setzten (unter Beachtung von 3.c),
d)  den sehbehinderten Spieler nur auf dessen Verlangen über die Zügezahl und den
Zeitverbrauch beider Spieler  zu informieren,
e) den Sieg bei Zeitüberschreitung zu beanspruchen und den Schiedsrichter über das Berühren
von Figuren durch den sehenden Spieler zu informieren,
f) die Formalien bei einem Spielabbruch vorzunehmen.
Wenn der sehbehinderte Spieler keinen Helfer hat, darf der sehende Spieler einen Helfer
einsetzen, der die Aufgaben unter Punkt 9.a und b übernimmt.