Anhang B:  Schnellschach

Abschnitt 1
Eine "Schnellschachpartie" ist eine Partie, in welcher alle Züge innerhalb einer festgesetzten Zeit
von zwischen 15 und 60 Minuten pro Spieler gemacht werden müssen.
 
Abschnitt 2
Es gelten die FIDE-Regeln, ausgenommen dort, wo sie durch die folgenden Schnellschachregeln
ausser Kraft gesetzt werden.
 
Abschnitt 3
Die Spieler müssen die Züge nicht aufzeichnen.
 
Abschnitt 4
Sobald jeder Spieler einmal drei Züge vollständig ausgeführt hat, kann eine falsche
Figurenaufstellung, Brettausrichtung oder Uhrzeigerstellung nicht mehr beanstandet werden.
Ein König, der zu Beginn auf einem falschen Feld aufgestellt und danach dort belassen worden ist,
darf nicht rochieren.
 
Abschnitt 5
a) Der Schiedsrichter fällt eine Entscheidung gemäss Artikel 4 (Die Ausführung der Züge)
nur auf Ersuchen durch einen oder beide Spieler.
b) Der Spieler verliert das Recht, Regelverstösse oder regelwidrige Züge nach Artikel 7.2, 7.3
und 7.5 zu beanstanden, sobald er eine Figur gemäss Artikel 4.3 berührt hat.
 
Abschnitt 6
Das Fallblättchen gilt als gefallen, sobald einer der Spieler mit Recht darauf hingewiesen hat.
Der Schiedsrichter unterlässt es, das Fallen eines Blättchens anzuzeigen.
 
Abschnitt 7
Um einen Gewinn durch Zeitüberschreitung zu beantragen, muss der Antragsteller beide Uhren
anhalten und den Schiedsrichter benachrichtigen. Dem Antrag wird nur stattgegeben, wenn nach
Anhalten der Uhren das Fallblättchen des Antragstellers noch oben und das seines Gegners
gefallen ist.
 
Abschnitt 8
Falls beide Fallblättchen gefallen sind, ist die Partie remis.