Anhang B: Schnellschach
Abschnitt 1
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Eine "Schnellschachpartie"
ist eine Partie, in welcher alle Züge innerhalb einer festgesetzten Zeit
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von zwischen
15 und 60 Minuten pro Spieler gemacht werden müssen.
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Abschnitt 2
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Es gelten die
FIDE-Regeln, ausgenommen dort, wo sie durch die folgenden Schnellschachregeln
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ausser Kraft
gesetzt werden.
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Abschnitt 3
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Die Spieler
müssen die Züge nicht aufzeichnen.
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Abschnitt 4
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Sobald jeder
Spieler einmal drei Züge vollständig ausgeführt hat, kann eine falsche
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Figurenaufstellung,
Brettausrichtung oder Uhrzeigerstellung nicht mehr beanstandet werden.
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Ein König, der
zu Beginn auf einem falschen Feld aufgestellt und danach dort belassen
worden ist,
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darf nicht rochieren.
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Abschnitt 5
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a) | Der Schiedsrichter fällt eine Entscheidung gemäss Artikel 4 (Die Ausführung der Züge) |
nur auf Ersuchen durch einen oder beide Spieler. | |
b) | Der Spieler verliert das Recht, Regelverstösse oder regelwidrige Züge nach Artikel 7.2, 7.3 |
und 7.5 zu beanstanden, sobald er eine Figur gemäss Artikel 4.3 berührt hat. | |
Abschnitt 6
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Das Fallblättchen
gilt als gefallen, sobald einer der Spieler mit Recht darauf hingewiesen
hat.
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Der Schiedsrichter
unterlässt es, das Fallen eines Blättchens anzuzeigen.
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Abschnitt 7
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Um einen Gewinn
durch Zeitüberschreitung zu beantragen, muss der Antragsteller beide Uhren
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anhalten und
den Schiedsrichter benachrichtigen. Dem Antrag wird nur stattgegeben,
wenn nach
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Anhalten der
Uhren das Fallblättchen des Antragstellers noch oben und das seines Gegners
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gefallen ist.
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Abschnitt 8
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Falls beide
Fallblättchen gefallen sind, ist die Partie remis.
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